marketing-ratgeber

 Home

Beauty

Business

Esoterik

Flirten

Lifestyle

Medien

Mode

Reisen

Shopping

Technik

Wellness

Wohnen

 Bildung  Finanzen  Karriere  Kredit  Marketing  Recht  Versicherungen  Wirtschaft


 

 

Was muss ich beim Direktmarketing beachten?

Jeder braucht Ihn, und jeder möchte ihn versenden, der eine Website besitzt und Kunden auf seine Angebote aufmerksam machen möchte - den Newsletter. Um einen Newsletter versenden zu können, benötigt man zuerst E-Mail Adressen. Diese bekommt man an leichtesten, wenn man auf seiner Internetseite einen Anmeldelink für den Erhalt des Newsletters anbringt.

Interessierte Kunden stolpern drüber und tragen brav ihre E-Mailadresse in den Verteiler ein. Wunderbar, es sammeln sich viele viele Adressen. Hunderte E-Mail Empfänger, aber lauter unbrauchbare Adressen, wenn Sie nicht das Double Opt In Verfahren verwenden. Hierbei trägt der Interessent für den Erhalt des Newsletters seine E-Mail Adresse in das Formular auf der Website ein und erhält gleich darauf eine E-Mail in seinen Posteingang.

Diese muss er bestätigen, entweder durch Klicken auf den vorgesehenen Link in der Mail oder durch eine Reply Antwortmail. Erst dann wird er in die Verteilerliste des Newsletters eingetragen und erhält zukünftig den wohlverdienten Newsletter. Was bringt Ihnen der Verzicht auf das Double Opt In Verfahren?

Eine Menge unerwünschter E-Mailadressen, welche Ihren sorgfältig und liebevoll ausgearbeiteten Newsletter im Junkmail Ordner verschwinden lassen, eine Menge Ärger und unzufriedene Leute, die glauben, den Newsletter nie bestellt zu haben, und vielleicht eines Tages ein saftig saures Gerichtsverfahren, da ein raffinierter Anwalt Ihre kleine Lücke ausnützt, seine E-Mail Adresse von einem Internetcafe aus einträgt und dann behauptet, er habe sich nie eingetragen und erhält nun Spam E-Mails.

Ja, es gibt sie, diese Anwälte, und ein Medienunternehmen hat bereits bezahlt, wobei in diesem Fall der Anwalt selbst durch einen Fehler hinter Gittern sass. Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen können, dass der Abonnent wirklich den Newsletter bestellt hat. In seinen Posteingang kommt nur er alleine, und so kann er nur alleine die Bestätigungs E-Mail von seinem Posteingang aus gesendet haben. Das Double Opt In Verfahren zum Erhalt eines Newsletters erleichtert Ihnen das Leben.

Spätestens wenn Sie Werbekunden haben, die für die Werbung in Ihrem Newsletter bezahlen, ist das Double Opt In Verfahren eine gute Sache, denn der Werbekunde möchte nicht für Aussendungen bezahlen, die im Junkmail Ordner ungelesen und gelöscht den Datenkanal hinunterschwimmen. Nutzen Sie das Double Opt In Verfahren, und alle sind zufrieden.

 

Artikel teilen     

 

Impressum   © Elisabeth Putz

 

 

marketing-tipps